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03.05.2019
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CETA: Enttäuschendes Urteil des EuGH
CETA: Enttäuschendes Urteil des EuGH
Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

in der Auseinandersetzung um das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt ein wichtiges, aber leider enttäuschendes Urteil gefällt. Auf Bitte der belgischen Regierung hatte der EuGH geprüft, ob die Regelungen zum Investitionsschutz in CETA mit europäischem Recht vereinbar sind. Diese ermöglichen es kanadischen Investoren, europäische Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren politische Entscheidungen die Gewinne der Investoren schmälern.

Der EuGH kam nun zu dem Urteil, dass der Investitionsschutz nicht im Widerspruch zu den europäischen Verträgen steht. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Unternehmen zwar Schadensersatz verlangen, nicht aber europäisches Recht oder Gesetze der Mitgliedstaaten in Frage stellen könnten.

Wir befürchten, dass der Investitionsschutz dennoch Einfluss auf die Gesetzgebung in der EU und ihren Mitgliedstaaten haben wird. Denn wenn PolitikerInnen beispielsweise mit Ausgleichsforderungen wegen bestimmter Umweltauflagen rechnen müssen, könnte das dazu führen, dass sie diese erst gar nicht beschließen. Der Investitionsschutz droht deshalb die demokratische Entscheidungsfindung zu beeinträchtigen. Dies war und ist einer der zentralen Gründe, warum wir den Vertrag mit Kanada ablehnen.

Mehr zu den Hintergründen des Urteils, was sonst noch gegen CETA spricht, und wie das Abkommen jetzt noch scheitern könnte, lesen Sie in unserer Meldung.
Pestizidkontrolle-Petition knackt Quorum
Pestizid-Petition knackt Quorum
Rund 70.000 Menschen haben die Bundestagspetition von Imkermeister Thomas Radetzki unterschrieben, für die wir im letzten Newsletter geworben haben. Damit ist das Quorum von 50.000 Stimmen erreicht, um eine öffentliche Anhörung im Bundestag durchzusetzen. Dort wird sich der Petitionsausschuss des Parlaments mit den Forderungen der Petition auseinandersetzen, die unter anderem strengere Kontrollen bei der Zulassung von Ackergiften erreichen will.
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Mals: Freispruch für Bürgermeister
Mals: Freispruch für Bürgermeister
Vor fünf Jahren hat sich die Südtiroler Gemeinde Mals per Volksabstimmung zur ersten pestizidfreien Region Europas erklärt. Seither gibt es diverse Rechtsstreitigkeiten, die die Gültigkeit des Entscheids anfechten wollen. Zuletzt sollte sogar der Bürgermeister als Privatperson belangt werden – weil er das Pestizid-Referendum 2014 zuließ. Die Anzeige wurde nun jedoch vom Gericht des Rechnungshofs zurückgewiesen.
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